Mitgliedschaftsinformationen
Die Mitgliedsbeiträge und Spenden an den Förderverein sind steuerlich absetzbar.
Das Mitgliedsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Die Kündigungsfrist ist zum Ende des Kalenderjahrs unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten möglich; die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Nützen Sie die Möglichkeit Ihren Mitgliedsbeitrag über Einzug zu bezahlen. Er erfolgt zum 1.2. des jeweiligen Beitragsjahrs oder dem folgenden Arbeitstag. Sollten Sie keine Einzugsermächtigung erteilen wollen, überweisen Sie bitte den Jahresbeitrag auf das in der Beitrittserklärung angegebene Konto bei der Deutschen Bank.
Falls Sie sich für die Erteilung einer Einzugsermächtigung entscheiden:
Der Beitrag wird mittels SEPA-Lastschrift eingezogen. Das Lastschriftmandat wird durch die Mandatsreferenz, die Ihrer Mitgliedsnummer entspricht, und der Gläubiger-Identifikationsnummer des Vereins gekennzeichnet und von uns bei allen Lastschrifteinzügen angegeben.